Hinweisbekanntmachung der Samtgemeinde Ahlden
Die Bekanntmachung der Planfeststellung für den Ersatzneubau der Allerbrücke im Zuge der L 191 bei Hodenhagen – Planfeststellung wurde am 12.01.2024 entsprechend § 8 Nr. 1 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Ahlden auf der Internetseite www.ahlden.info bekannt gegeben; die nachstehend wiedergegebene
Bekanntmachung finden Sie auf folgendem Pfad: www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Aktuelles/Bekanntmachungen.
B e k a n n t m a c h u n g
Planfeststellung nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der -z. Z. gültigen Fassung
für den Ersatzneubau der Allerbrücke im Zuge der L 191 bei Hodenhagen
Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreis Heidekreis (Planfeststellungsbehörde) vom 20.12.2023 liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) für die Dauer von zwei Wochen, und zwar vom 22.01.2024 bis 05.02.2024 im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, im Büro UG 1 im Untergeschoss während der nachstehenden Dienststunden
- Montag bis Freitag
8:30 Uhr – 12:30 Uhr - Montag und Dienstag
14:00 Uhr – 15:00 Uhr - Donnerstag
14:00 Uhr – 18:00 Uhr
zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können außerdem beim Landkreis Heidekreis, Fachgruppe Straßenbau, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden. Zusätzlich ist der Plan auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/startseite veröffentlicht. Maßgeblich sind jedoch die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG). Soweit der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Hodenhagen, 12.01.2024
Samtgemeinde Ahlden
Der Samtgemeindebürgermeister
in Vertretung
Galler