Jahresabschluss 2023
der Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Bad Fallingbostel
Gemäß § 36 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der geltenden Fassung werden die Beschlüsse über den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung, die Verwendung des Jahresgewinns, der Bestätigungsvermerk der mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG, Kiel, sowie die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes veröffentlicht:
I. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Der Jahresabschluss 2023 ist am 13.08.2024 festgestellt worden. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. Der Jahresgewinn nach Steuern wird in das Folgejahr vorgetragen.
II. Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG, Kiel, vom 09.02.2024 schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab.
Auf die unter Tz. 3.2 des Lageberichts „Risiken der künftigen Entwicklung“ dargelegten Ausführungen wird hingewiesen: „Der Fortbestand der HDG ist aufgrund der organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung mit der Muttergesellschaft stark von deren Entwicklung abhängig. Die Zukunftsfähigkeit der Muttergesellschaft Heidekreis-Klinikum gGmbH hängt sowohl von der weiterhin erfolgreichen Umsetzung der angestrebten Sanierungsmaßnahmen als auch von einer künftigen Aufrechterhaltung der Finanzierung durch den Gesellschafter ab. Wir gehen davon aus, dass es dem Heidekreis-Klinikum gelingt, die Sanierungsmaßnahmen weiter erfolgreich umzusetzen, und dass der Landkreis wie zugesagt die Muttergesellschaft weiterhin finanziell unterstützen wird. Andernfalls ist der Fortbestand der Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH gefährdet.“
Ergänzende Bemerkungen zur Jahresabschlussprüfung ergeben sich aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis nicht.
III. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss wird vom 31.03. bis zum 08.04.2025 während der Öffnungszeiten bei dem Landkreis Heidekreis, Bornemannstraße 4, Zimmer 06, 29614 Soltau, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Soltau, den 25. März 2025
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Grote