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Jahresabschluss 2023
der Kommunale Heide-Dienstleistungs-GmbH, Bad Fallingbostel

Gemäß § 36 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der geltenden Fassung werden die Beschlüsse über den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung, die Verwendung des Jahresgewinns, der Bestätigungsvermerk der mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Könekamp & Partner, Bremen, sowie die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes veröffentlicht:

I. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

Der Jahresabschluss 2023 ist am 10.12.2024 festgestellt worden. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. Es ist beschlossen worden, den Jahresüberschuss in die Gewinnrücklage einzustellen.

II. Bestätigungsvermerk

Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Könekamp & Partner vom 17.09.2024 schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab. Ergänzende Bemerkungen zur Jahresabschlussprüfung ergeben sich aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis nicht. 

III. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss wird vom 31.03. bis zum 08.04.2025 während der Öffnungszeiten bei dem Landkreis Heidekreis, Bornemannstraße 4, Zimmer 06, 29614 Soltau, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Soltau, den 25. März 2025

Landkreis Heidekreis

Der Landrat
Grote