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Jahresabschluss 2024 der Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH,
Bad Fallingbostel
 

Gemäß § 36 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der geltenden Fassung werden die Beschlüsse über den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung, die Verwendung des Jahresgewinns, der Bestätigungsvermerk der mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG, Kiel, sowie die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes veröffentlicht:

I. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Der Jahresabschluss 2024 ist am 18.12.2025 festgestellt worden. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. Der Jahresgewinn nach Steuern wird in das Folgejahr vorgetragen.

II. Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG, Kiel, vom 07.02.2025 schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab.

Auf die unter Tz. 3.2 des Lageberichts „Risiken der künftigen Entwicklung“ dargelegten Ausführungen wird hingewiesen:
„Der Fortbestand der HDG ist aufgrund der organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung mit der Muttergesellschaft stark von deren Entwicklung abhängig. Die Zukunftsfähigkeit der Muttergesellschaft Heidekreis-Klinikum gGmbH hängt sowohl von der weiterhin erfolgreichen Umsetzung der angestrebten Sanierungsmaßnahmen als auch von einer künftigen Aufrechterhaltung der Finanzierung durch den Gesellschafter ab. Wir gehen davon aus, dass es dem Heidekreis-Klinikum gelingt, die Sanierungsmaßnahmen weiter erfolgreich umzusetzen, und dass der Landkreis wie zugesagt die Muttergesellschaft weiterhin finanziell unterstützen wird. Andernfalls ist der Fortbestand der Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH in ihrer Entwicklung gefährdet.“ 

Ergänzende Bemerkungen zur Jahresabschlussprüfung ergeben sich aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis nicht.  

III. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss wird vom 26.01. bis zum 03.02.2026 während der Öffnungszeiten bei dem Landkreis Heidekreis, Bornemannstraße 4, Zimmer 06, 29614 Soltau, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Soltau, den 16. Januar 2026

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Grote