Jahresabschluss 2024 der Kommunale Heide-Dienstleistungs-GmbH,
Bad Fallingbostel
Gemäß § 36 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der geltenden Fassung werden die Beschlüsse über den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung, die Behandlung des Jahresverlustes, der Bestätigungsvermerk der mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Könekamp & Partner, Bremen, sowie die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes veröffentlicht:
I. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Der Jahresabschluss 2024 ist am 04.11.2025 festgestellt worden. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. Es ist beschlossen worden, den Jahresverlust der Gewinnrücklage zu entnehmen.
II. Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Könekamp & Partner vom 17.09.2025 schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab.
Ergänzende Bemerkungen zur Jahresabschlussprüfung ergeben sich aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis nicht.
III. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss wird vom 01.12. bis zum 09.12.2025 während der Öffnungszeiten bei dem Landkreis Heidekreis, Bornemannstraße 4, Zimmer 06, 29614 Soltau, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Soltau, den 20. November 2025
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Grote