Kreistagsbeschlusses über den Jahresabschluss des Heidekreises für das Haushaltsjahr 2018 und die Entlastungserteilung
Der Kreistag des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 26.03.2021 über den Jahresabschluss 2018 beschlossen. Dem Landrat wurde für dieses Haushaltsjahr gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Entlastung erteilt.
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG und § 156 Abs. 4 NKomVG liegt der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 zusammen mit dem Rechenschaftsbericht, dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahme des Landrates in der Zeit vom 26. April 2021 bis 4. Mai 2021 zur Einsichtnahme beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 05, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bad Fallingbostel, den 16. April 2021
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann