Lärmaktionsplans des Gemeindefreien Bezirks Osterheide der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie
Der gemeindefreie Bezirk Osterheide macht den Lärmaktionsplan der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie bekannt. Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV.
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