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Lärmaktionsplans (Entwurf) des Gemeindefreien Bezirks Osterheide zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie

Lärmaktionsplan des Gemeindefreien Bezirks Osterheide zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie
 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
(gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes soll dem Umgebungslärm europaweit einheitlich begegnet sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Anforderungen an die Lärmkarten hat die Bundesregierung durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. Verordnung zur Durchführung des BImSchG) festgelegt. Teil des Lärmaktionsplanes ist auch die Mitwirkung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes des Gemeindefreien Bezirks Osterheide zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie erfolgt in der Zeit vom 15.05.2024 bis einschließlich 12.06.2024.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes des Gemeindefreien Bezirks Osterheide ist während der Dauer der öffentlichen Auslegung in der Hauptverwaltung des Gemeindefreien Bezirks Osterheide (Gillweg 7, 29683 Oerbke) einsehbar. 

Termine können während der Dienstzeiten in der Hauptverwaltung des Gemeindefreien Bezirks Osterheide in Oerbke telefonisch unter 05162 9602-10 sowie auch elektronisch per E-Mail unter ege@osterheide.de vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit Vorschlägen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Diese richten Sie postalisch an den Landkreis Heidekreis, Fachbereich Bau und Umwelt, Frau Thies, Postfach 12 63, 29676 Bad Fallingbostel oder per E-Mail an c.thies@heidekreis.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Soltau, den 08.05.2024
Az.: 24020086

Landkreis Heidekreis
Der Landrat
im Auftrag

Rose

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Lärmaktionsplan - Entwurf
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