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Planfeststellung nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der zurzeit gültigen Fassung für die Erneuerung der Böhmebrücke 
im Zuge der L 190 bei Walsrode

Bekanntmachung

Planfeststellung nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der zurzeit gültigen Fassung für die Erneuerung der Böhmebrücke im Zuge der L 190 bei Walsrode

Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Heidekreis (Planfeststellungsbehörde) vom 8. Oktober 2020 liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) für die Dauer von zwei Wochen, und zwar

vom 19. Oktober bis 2. November 2020

im Rathaus der Stadt Walsrode, Lange Straße 22, 29664 Walsrode, Zimmer 2.27,

während der Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.30 bis 12.30 Uhr
Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr 

zur Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne können außerdem beim Landkreis Heidekreis, Fachgruppe Straßenbau, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung sowie im Themenbereich Straßenbau/Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Für die Vollständigkeit sowie die Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Soweit der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Walsrode, 15. Oktober 2020

gez. Spöring

Stadt Walsrode
Die Bürgermeisterin