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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 13.12.2021 zum Schutz gegen die Aviäre Influenza im südöstlichen Teil des Heidekreises (Teile der Samtgemeinde Schwarmstedt und des Gemeindefreien Bezirks Osterheide)

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 13.12.2021 zum Schutz gegen die Aviäre Influenza im südöstlichen Teil des Heidekreises (Teile der Samtgemeinde Schwarmstedt und des Gemeindefreien Bezirks Osterheide)

Auf der Grundlage des Artikels 55 in Verbindung mit Anhang XI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission hebe ich meine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 13.12.2021 zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Aviäre Influenza im südöstlichen Teil des Heidekreises (Teile der Samtgemeinde Schwarmstedt und des Gemeindefreien Bezirks Osterheide) mit Wirkung zum 15.01.2022 auf.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Bad Fallingbostel, 13. Januar 2022

Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Im Auftrag

Dr. Winkelsett
Veterinärdirektorin

Hinweise:

  • Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 16.12.2021 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Aviäre Influenza bleibt weiterhin in Kraft.
  • Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz unverzüglich anzuzeigen.