Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Aviäre Influenza auf dem nordwestlichen Teil des Gebiets der Stadt Schneverdingen (westlich von Wintermoor bis zur Kreisgrenze)
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone
zum Schutz gegen die Aviäre Influenza auf dem nordwestlichen Teil des Gebiets der
Stadt Schneverdingen (westlich von Wintermoor bis zur Kreisgrenze)
Im Landkreis Harburg in der Gemeinde Wistedt ist am 29. November 2021 in einem Nutzgeflügelbestand der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Die sogenannte Überwachungszone um diesen Betrieb betrifft auch einen kleinen Teil des Heidekreises im nordwestlichen Teil des Gebiets der Stadt Schneverdingen (westlich von Wintermoor bis zur Kreisgrenze).
Auf der Grundlage der Art. 60 bis 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 bis 67 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 18 bis 33 der GeflPestSchV werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Die Allgemeinverfügung des Heidekreises steht in Gänze nachfolgend zur Einsicht zur Verfügung. Sie gilt bis zu ihrer Aufhebung am 5. Januar 2022.