Tiersuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 30.11.2021 zum Schutz gegen die Aviäre Influenza auf dem nordwestlichen Teil des Gebiets der Stadt Schneverdingen (Überwachungszone)
Tiersuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 30.11.2021 zum Schutz gegen die Aviäre Influenza auf dem nordwestlichen Teil des Gebiets der Stadt Schneverdingen (Überwachungszone)
Auf der Grundlage des Artikels 55 in Verbindung mit Anhang XI des Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission hebe ich meine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 30.11.2021 zu Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Aviäre Influenza auf dem nordwestlichen Teil des Gebiets der Stadt Schneverdingen (westlich von Wintermoor bis zur Kreisgrenze) mit Wirkung zum 05.01.2022 auf.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bad Fallingbostel, 4. Januar 2022
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Im Auftrag
Dr. Krull
Leitender Veterinärdirektor
Hinweise:
- Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 16.12.2021 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Aviäre Influenza bleibt weiterhin in Kraft.
- Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz unverzüglich anzuzeigen.