Heidekreis Logo

Überörtliche Prüfung „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ des Landkreises Heidekreis durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

Bekanntmachung
Überörtliche Prüfung des Landkreises Heidekreis durch den
Niedersächsischen Landesrechnungshof

Der Niedersächsische Landesrechnungshof führte im Jahr 2020 eine überörtliche Prüfung „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ bei allen niedersächsischen
Kommunen gemäß §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) durch.

Die Prüfungsergebnisse wurden dem Kreistag des Landkreises Heidekreis in seiner Sitzung am 10.12.2021 bekannt gegeben.

Die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes liegt nach § 5 Abs. 1 und 2 NKPG vom 10.01.2022 bis zum 18.01.2022 zur Einsichtnahme
beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 08, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Bad Fallingbostel, 13. Dezember 2021

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Grote