Bekanntmachung der überörtlichen Prüfung „Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen“ des Heidekreises durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof
Bekanntmachung
Überörtliche Prüfung des Landkreises Heidekreis durch den
Niedersächsischen Landesrechnungshof
Der Niedersächsische Landesrechnungshof führte im Jahr 2020 eine überörtliche Prüfung „Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen“ bei verschiedenen Kommunen (unter anderem auch beim Landkreis Heidekreis) gemäß §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) durch.
Die Prüfungsergebnisse wurden dem Kreistag des Landkreises Heidekreis in seiner Sitzung am 10.12.2021 bekannt gegeben.
Die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes liegt nach § 5 Abs. 1 und 2 NKPG vom 10.01.2022 bis zum 18.01.2022 zur Einsichtnahme beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 08, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bad Fallingbostel, 13. Dezember 2021
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Grote