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Bekanntmachung  der überörtlichen Prüfung des Landkreises Heidekreis durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

Der Niedersächsische Landesrechnungshof führte im Jahr 2018 eine überörtliche Prüfung (Finanzstatusprüfung) beim Landkreis Heidekreis gemäß §§ 1 bis 4 Nie-dersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) durch.

Die Prüfungsergebnisse wurden dem Kreistag des Landkreises Heidekreis in seiner Sitzung am 18.12.2020 bekannt gegeben.

Die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes liegt nach § 5 Abs. 1 und 2 NKPG vom 01.02.2021 bis zum 09.02.2021 zur Einsichtnahme beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 05, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Bad Fallingbostel, 19. Januar 2021

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Ostermann