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Überörtlichen Prüfung des Landkreises Heidekreis zur Mobilität im ländlichen Raum durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

Bekanntmachung
Überörtliche Prüfung des Landkreises Heidekreis zur Mobilität
im ländlichen Raum durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

Gemäß § 5 Absatz 2 des niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz – NKPG) ist nach Bekanntgabe der Prüfungsmitteilung im Kreistag eine öffentliche Auslegung von sieben Werktagen zu veranlassen.

Die Prüfungsmitteilung der überörtlichen Prüfung des Landkreises Heidekreis zur Mobilität im ländlichen Raum durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof vom 01.06. bis 23.10.2021 wird dem Kreistag nach § 5 Absatz 1 NKPG am 24.03.2023 bekanntgegeben.

Die überörtliche Kommunalprüfung umfasste im Wesentlichen die Prüfung der im Heidekreis eingesetzten flexiblen Bedienformen des ÖPNV wie das Anrufsammeltaxi (AST) in Rethem und die Anruflinienfahrten (ALF) und Rufbusse (RB), die in den Teilnetzen der Verkehrsunternehmen nach allgemeiner Vorschrift integriert sind.

Die Prüfungsmitteilung „Mobilität im ländlichen Raum – Flexible Bedienformen im ÖPNV“ vom 05.05.2022 wird vom 27.03. bis 03.04.2023 während der Öffnungszeiten beim Landkreis Heidekreis, Harburger Straße 2, Zimmer 137, 29614 Soltau zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Bad Fallingbostel, den 22.03.2023

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Grote