Verordnung über dasNaturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ im Landkreis Heidekreis und im Landkreis Harburg vom 18.12.2020
Aufgrund der §§ 20 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 1 und 2, 23, 32 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i. V. m. den §§ 14, 15, 16 Satz 1, 23 und 32 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie des § 9 Abs. 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) beschließt der Landkreis Heidekreis im Einvernehmen mit dem Landkreis Harburg:
Die Übersichtskarten und die Detailkarten sind nachfolgend bereitgestellt:
Diese vorstehende Verordnung wird am 28.04.2021 im Nds. Ministerialblatt verkündet und tritt am 01.05.2021 in Kraft. Im Landkreis Heidekreis ist das Gebiet der Stadt Schneverdingen, der Stadt Soltau und der Gemeinde Bispingen betroffen und im Landkreis Harburg das Gebiet der Stadt Buchholz in der Nordheide und die Samtgemeinden Tostedt und Hanstedt. Federführend zuständig für die Anpassung der Verordnung war der Landkreis Heidekreis.