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Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Großes Moor bei Becklingen“ - Für das Ausweisungsverfahren war der Landkreis Celle federführend

Der Landkreis Heidekreis gibt die Veröffentlichung der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Großes Moor bei Becklingen“ durch Bereitstellung auf seiner Internetseite bekannt.

Das NSG liegt im Naturraum Südheide in der naturräumlichen Einheit „Wietzendorfer Bruch- und Moorgebiet“. Es befindet sich in der Stadt Bergen im Landkreis Celle sowie in der Gemeinde Wietzendorf im Landkreis Heidekreis ca. 2,5 Kilometer östlich der Ortschaft Becklingen.

Für das Ausweisungsverfahren war der Landkreis Celle federführend, da nur ein untergeordneter Teil im Landkreis Heidekreis liegt.

Bei gebietsübergreifenden Sicherungen ist eine Verkündung im Nds. Ministerialblatt maßgeblich. Der § 10 der Verordnung wurde angepasst und die Verordnung wurde am 14.04.2021 erneut im Nds. Ministerialblatt verkündet und tritt am 15.04.2021 in Kraft.

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Verordnung
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Begründung
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Karte zur Verordnung NSG Lü 134
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Detailkarte Blatt 1
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Detailkarte Blatt 2
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