Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Großes Moor bei Becklingen"
Das NSG liegt im Naturraum Südheide in der naturräumlichen Einheit „Wietzendorfer Bruch- und Moorgebiet“. Es befindet sich in der Stadt Bergen im Landkreis Celle sowie in der Gemeinde Wietzendorf im Landkreis Heidekreis ca. 2,5 Kilometer östlich der Ortschaft Becklingen. Circa 81 Prozent der Fläche befinden sich innerhalb des Landkreises Celle und circa 19 Prozent innerhalb des Landkreises Heidekreis. Diese Verordnung wird für den Landkreis Heidekreis am 10.02.2021 im Nds. Ministerialblatt verkündet. Die Verordnung tritt am 15.02.2021 in Kraft.