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Wahlbekanntmachung  der Landratswahl im Landkreis Heidekreis 
am 12. September 2021

Wahlbekanntmachung

Landratswahl im Landkreis Heidekreis am 12.09.2021

Gemäß § 45 b des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S 35), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.12.2020 (Nds. GVBl. S 477), gebe ich bekannt, dass am Sonntag, 12.09.2021, im Landkreis Heidekreis durch eine Direktwahl eine Landrätin oder ein Landrat gewählt wird. Sollte bei dieser Wahl keine der Bewerberinnen oder keiner der Bewerber die erforderliche Mehrheit erreichen, wird am Sonntag, 26.09.2021, eine Stichwahl durchgeführt. Die Wahl und die eventuelle Stichwahl finden in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.

Ich fordere hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe), von einer wahlberechtigten Einzelperson oder von einer wählbaren Einzelperson eingereicht werden.

Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten oder von der wählbaren Einzelperson unterzeichnet sein. Er muss außerdem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein von mindestens 250 Wahlberechtigten aus dem Landkreis Heidekreis. Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind beim Kreiswahlleiter anzufordern.

Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten sind gemäß § 45 d Abs. 4 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 NKWG nicht erforderlich für den bisherigen Amtsinhaber sowie für Wahlvorschläge der folgenden Parteien und Wählergruppen:

a) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen - CDU
b) Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD
c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE
d) Freie Demokratische Partei - FDP
e) DIE LINKE. Niedersachsen - DIE LINKE.
f) Alternative für Deutschland (AfD)
g) BürgerUnion – Wählergemeinschaft im Landkreis Heidekreis – BürgerUnion
h) Bürger für Bad Fallingbostel und Bomlitz – Wählergemeinschaft im Landkreis Heidekreis - BBB
i)  Walsroder Bürgerliste – Wählergemeinschaft im Landkreis Heidekreis – WBL

Im Übrigen müssen die Wahlvorschläge nach Inhalt und Form den Bestimmungen der §§ 45 d in Verbindung mit 21 NKWG und § 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen. Sie sollen nach dem Muster der Anlage 5 a zur NKWO eingereicht werden.

Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen und die vom Landeswahlausschuss für die allgemeinen Neuwahlen am 11.09.2016 nicht als Parteien anerkannt wurden, können nur dann einen Wahlvorschlag einreichen, wenn sie der Niedersächsischen Landeswahlleiterin ihre Teilnahme an der Wahl gemäß §§ 45 a und 22 NKWG angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieneigenschaft festgestellt hat. Die Wahlanzeige ist bis zum 14.06.2021 bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. Der Anzeige sind die in § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 NKWG genannten Unterlagen beizufügen.

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Heidekreis, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel, einzureichen.

Bad Fallingbostel, 5. Februar 2021

Landkreis Heidekreis
Kreiswahlleitung

Oliver Schulze