Eingliederungshilfe für Erwachsene im Heidekreis
Leistungen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen umfassen vor allem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können in Einzelfällen in Betracht kommen. Beim Heidekreis werden die Leistungen für Erwachsene in zwei Teams bearbeitet; eines für den nördlichen und eines für den südlichen Heidekreis.
Teilhabe am Arbeitsleben
Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Häufig kommen dabei folgende Leistungen in Betracht:
• Leistungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
• Budget für Arbeit
Soziale Teilhabe
Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind vielfältig und sollen die Leistungsberechtigten unter anderem zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum befähigen oder sie hierbei unterstützen. Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Erwachsene können zum Beispiel folgende Leistungen sein:
• Leistungen für den Wohnraum (z. B. Betreuung und Unterstützung in der eigenen Wohnung oder die Betreuung in einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen)
• Assistenzleistungen (z. B. Hilfe bei der Erledigung des Alltages, Hilfe bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben)
• Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (z. B. in Tagesförderstätten oder innerhalb besonderer Wohnformen)
• Leistungen zur Förderung und Verständigung (aus besonderem Anlass bei bestehender Hör- oder Sprachbehinderung)
• Leistungen zur Mobilität (z. B. Leistungen zur Beförderung oder für ein Kraftfahrzeug)
• Hilfsmittel (zum Ausgleich einer durch Behinderung bestehenden Einschränkung an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)
Für nähere Informationen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpartnerinnen oder –partner. Wir beraten Sie gern!
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Entsprechende Antragsformulare finden Sie unter dem Reiter "Formulare".
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