Grundwasserentnahmen zum Zwecke der Feldberegnung
Die Entnahme von Grundwasser zum Zweck der landwirtschaftlichen Beregnung stellt eine Benutzung des Grundwassers dar und bedarf somit einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist schriftlich in zweifacher Ausführung zu beantragen (s. Antragsformular). Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren erteilt.
Diese Erlaubnis kann auf Antrag (s. Antragsformular) geändert und/oder verlängert werden.
Ab einer Entnahmemenge von 50.000 m³/a ist ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.
Je nach Standort können noch weitere Anforderungen eine Rolle spielen (z. B. bei der Betroffenheit von Schutzgütern).
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis, Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall.
Die Höhe der Gebühr richtet sich derzeit nach der zugelassenen Entnahmemenge. Die Gebühr beträgt zurzeit gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung mindestens 250,00 Euro und höchstens 50.000 Euro.
§§ 8, 9,10 und 12 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Harburger Straße 2
29614 Soltau
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