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Werkstattkarte: Erneuerung – wegen Fristablauf

Die Werkstattkarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 1-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.

Eine nicht mehr benötigte Werkstattkarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.

Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Werkstattkarte ist ein Jahre gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ort auswählen
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Adresse

Im Werder 9

29221 Celle