Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
Ansprechpersonen
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
- bisheriger Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ort auswählen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro (nur mit Terminvereinbarung)
Stadtkasse (Montag bis Mittwoch nachmittags geschlossen)
Sozialamt - Front Office
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro (nur mit Terminvereinbarung)
Stadtkasse (Montag bis Mittwoch nachmittags geschlossen)
Sozialamt - Front Office
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr