Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
Ansprechpersonen
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
- bisheriger Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ort auswählen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr