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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben und seine Fingerabdrücke abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Ansprechpersonen
Frau Julia Böhm
0.09
05192 130-2109
05192 130-982112
Frau Friederike Cohrs
0.09
05192 130-2109
Frau Susanne Fischer
0.09
05192 130-2109
05192 130-982114
Frau Sara-Therese Köhler
0.09
05192 130-2109
Frau Anja Kupitz
0.09
05192 130-2109
05192 130-982111
Frau Violetta Uhrich
0.09
05192 130-2109
05192 130-982114
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Adresse

Heinrich-Peters-Platz 1

29633 Munster

Öffnungszeiten
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Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr