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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Ansprechpersonen
Frau Julia Böhm
0.09
05192 130-2109
05192 130-982112
Frau Friederike Cohrs
0.09
05192 130-2109
Frau Susanne Fischer
0.09
05192 130-2109
05192 130-982114
Frau Sara-Therese Köhler
0.09
05192 130-2109
Frau Anja Kupitz
0.09
05192 130-2109
05192 130-982111
Frau Violetta Uhrich
0.09
05192 130-2109
05192 130-982114
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Adresse

Heinrich-Peters-Platz 1

29633 Munster

Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr