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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben und seine Fingerabdrücke abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Ansprechpersonen
Frau Julia Böhm
0.09
05192 130-2109
05192 130-982112
Frau Friederike Cohrs
0.09
05192 130-2109
Frau Susanne Fischer
0.09
05192 130-2109
05192 130-982114
Frau Sara-Therese Köhler
0.09
05192 130-2109
Frau Anja Kupitz
0.09
05192 130-2109
05192 130-982111
Frau Violetta Uhrich
0.09
05192 130-2109
05192 130-982114
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 Euro
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Adresse

Heinrich-Peters-Platz 1

29633 Munster

Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr