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Grundwasserentnahme Zulassung

Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die zuständige Stelle.

Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist u. a. nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.

Die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch Erlass geregelt, in dem auch die Anforderungen an eine Zulassung beschrieben sind.

Informationen zur mengenmäßigen Bewirtschaftung von Grundwasser auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt.

Ansprechpersonen
Herr B. Ebert
05191 970-694
05191 970-99694
Frau S. Holtermann
05191 970-838
05191 970-99838
Frau J. Staab
05191 970-693
05191 970-99693
Herr A. von Geyso
05191 970-696
05191 970-99696
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren nach §§ 21 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

§ 21 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall
Adresse

Harburger Straße 2

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr