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Bauaufsicht

Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen

Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

  • Abbruchanzeige
  • Baugenehmigung: Erteilung
  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpersonen
Herr H. Behrend
Zuständig für:
Walsrode, Bomlitz
05191 970-728
05191 970-99728
Herr C. Benker
Zuständig für:
Soltau - Außenbereich, Neuenkirchen, Wietzendorf, Bad Fallingbostel
05191 970-729
05191 970-99729
Frau S. Graschtat
Fachgruppenleitung
05191 970-648
05191 970-99648
Frau C. Hoffmann
Zuständig für:
Soltau - Stadtgebiet
05191 970-795
05191 970-99795
Frau D. Krüger
Zuständig für:
Neuenkirchen, Wietzendorf, Ahlden, Rethem
05191 970-793
05191 970-99793
Frau S. Neumann
Zuständig für:
Schneverdingen, Munster
05191 970-668
05191 970-99668
Frau K. Pfeiffer
Zuständig für:
Soltau, Bad Fallingbostel, Schwarmstedt, Osterheide
05191 970-642
05191 970-99642
Frau N. Seidel
Zuständig für:
Schwarmstedt, Rethem, Ahlden, Osterheide
05191 970-842
05191 970-99842
Frau V. Stahnsdorff
05191 970-812
05191 970-99812
Herr V. Tischer
Zuständig für:
Schneverdingen, Munster, Bispingen
05191 970-666
05191 970-99666
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Bauen
Adresse

Harburger Straße 2

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr