Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Die Stadt Schneverdingen hat für ihr Stadtgebiet keine Baumschutzsatzungen aufgestellt. In einigen Bebauungsplänen sind allerdings Bäume als zu erhalten festgesetzt. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Baum zu erhalten ist. Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnerinnen.
Die Stadt Schneverdingen hat für ihr Stadtgebiet keine Baumschutzsatzungen aufgestellt. In einigen Bebauungsplänen sind allerdings Bäume als zu erhalten festgesetzt. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Baum zu erhalten ist. Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnerinnen.
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Kommunale Rahmenleistung
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr