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Kirchenaustritt Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist gegenüber dem Standesbeamten zu erklären.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist gegenüber dem Standesbeamten zu erklären.

Ergänzung zu Verfahrensablauf

Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt der zuständigen Kirchengemeinde und der zuständigen Meldebehörde mit. Die Meldebehörde übermittelt das Austrittsdatum an die Finanzverwaltung. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ansprechpersonen
Frau Sabrina Lauer
0.13
05192 130-2105
05192 130-982105
Voraussetzungen
  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
    • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Standesamt
Adresse

Heinrich-Peters-Platz 1

29633 Munster

Öffnungszeiten
Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 08.30 - 13.00 Uhr