Meldepflicht
Wenn Sie nach Schneverdingen ziehen oder innerhalb von Schneverdingen umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen an- bzw. ummelden. Am vorherigen Wohnsitz ist keine Abmeldung mehr erforderlich. Die Ausnahme ist, wenn Sie ins Ausland verziehen.
Als Wohnung wird jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, bezeichnet. Wohnungen sind z. B. Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
Wenn Sie nach Schneverdingen ziehen oder innerhalb von Schneverdingen umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen an- bzw. ummelden. Am vorherigen Wohnsitz ist keine Abmeldung mehr erforderlich. Die Ausnahme ist, wenn Sie ins Ausland verziehen.
Als Wohnung wird jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, bezeichnet. Wohnungen sind z. B. Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
- Wohnungsgeberbescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden.
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
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Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr