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Meldepflicht

Wenn Sie nach Schneverdingen ziehen oder innerhalb von Schneverdingen umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen an- bzw. ummelden. Am vorherigen Wohnsitz ist keine Abmeldung mehr erforderlich. Die Ausnahme ist, wenn Sie ins Ausland verziehen.

Als Wohnung wird jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, bezeichnet. Wohnungen sind z. B. Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

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Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Wenn Sie nach Schneverdingen ziehen oder innerhalb von Schneverdingen umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen an- bzw. ummelden. Am vorherigen Wohnsitz ist keine Abmeldung mehr erforderlich. Die Ausnahme ist, wenn Sie ins Ausland verziehen.

Als Wohnung wird jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, bezeichnet. Wohnungen sind z. B. Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. 

Ansprechpersonen
Frau Annabell Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Svenja Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Herr Lennard Ditsch
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Carmen Groenig
023
05193 93-333
05193 93-390
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Wohnungsgeberbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden.

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Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr