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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Ansprechpersonen
Herr F. Costa dos Santos
05162 970-339
05162 970-900339
Frau B. Mattiszik
05191 970-757
05162 970-99757
Frau M. Reschke
05191 970-681
05191 970-99681
Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis und der Stadt Walsrode.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis
Adresse

Vogteistraße 19

29683 Bad Fallingbostel

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr