Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Reisepass unterschreiben.
Im Falle einer Namensänderung z. B. durch Eheschließung, wird ein neuer Reisepass benötigt. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn dieser auch weiterhin genutzt wird.
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit einen Zweitpass zu beantragen. Voraussetzung dafür ist:
- Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.
Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.
Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Reisepass unterschreiben.
Im Falle einer Namensänderung z. B. durch Eheschließung, wird ein neuer Reisepass benötigt. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn dieser auch weiterhin genutzt wird.
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit einen Zweitpass zu beantragen. Voraussetzung dafür ist:
- Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.
Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Gebühr: 70,00 Euro
Gebühr: 21,00 Euro
Gebühr: 37,50 Euro
Gebühr: 59,50 Euro
Gebühr: 92,00 Euro
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
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Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr