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Tierveranstaltung-Genehmigung

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpersonen
Frau C. Martelock
05162 970-306
05162 970-99306
Herr M. Riede
05162 970-229
05162 970-99229
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden

Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse

Quintusstraße 1

29683 Bad Fallingbostel

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr