Tierveranstaltung-Genehmigung
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
- für überregionale Veranstaltungen: das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Ansprechpersonen
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Erforderliche Angaben:
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Quintusstraße 1
29683 Bad Fallingbostel
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Parkplätze