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Wohnsitz Ummeldung

Sofern Sie innerhalb von Schneverdingen umziehen, müssen Sie die neue Adresse innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung dem Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen mitteilen.

Die Ummeldung sollten Sie grundsätzlich persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.

Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Ummeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese muss sich ausweisen, das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular und Ihren Personalausweis vorlegen.

Bei Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren, beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Sofern Sie innerhalb von Schneverdingen umziehen, müssen Sie die neue Adresse innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung dem Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen mitteilen.

Die Ummeldung sollten Sie grundsätzlich persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.

Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Ummeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese muss sich ausweisen, das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular und Ihren Personalausweis vorlegen.

Bei Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren, beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Ansprechpersonen
Frau Annabell Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Svenja Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Herr Lennard Ditsch
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Carmen Groenig
023
05193 93-333
05193 93-390
Frau Ann-Sophie Knauf
021
05193 93-333
05193 93-390
Welche Gebühren fallen an?
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

Ort auswählen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr