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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis zu erhalten. In der Regel ist dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall.

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.

Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Ausweis unterschreiben. Gleichzeitig sollte mit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis zu erhalten. In der Regel ist dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall.

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.

Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Ausweis unterschreiben. Gleichzeitig sollte mit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Teaser

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Gebühren fallen an?
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 Euro

Gebühr: 10,00 Euro
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am
03.06.2021
An wen muss ich mich wenden?
 
Ansprechpersonen
Frau Annabell Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Svenja Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Herr Lennard Ditsch
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Carmen Groenig
023
05193 93-333
05193 93-390
Frau Ann-Sophie Knauf
021
05193 93-333
05193 93-390
Ort auswählen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
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