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Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

Nach dem Meldegesetz kann in bestimmten Fällen der Weitergabe persönlicher Daten ohne Angabe von Gründen beim Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen widersprochen werden.

Dabei handelt es sich um Auskünfte an:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und  Einzelbewerber) im Zusammenhang mit Wahlen
     
  • Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren, sowie Volksinitiativen
     
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
     
  • Adressbuchverlage
     
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
     
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr.

Zusätzlich zu den oben angegebenen Auskünften, kann eine einfache Melderegisterauskunft auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Gegen diese Form der Auskunfterteilung können Sie ebenfalls widersprechen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, kann der Antrag auf Einrichtung der Übermittlungssperre persönlich oder schriftlich erfolgen.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Nach dem Meldegesetz kann in bestimmten Fällen der Weitergabe persönlicher Daten ohne Angabe von Gründen beim Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen widersprochen werden.

Dabei handelt es sich um Auskünfte an:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und  Einzelbewerber) im Zusammenhang mit Wahlen
     
  • Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren, sowie Volksinitiativen
     
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
     
  • Adressbuchverlage
     
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
     
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr.

Zusätzlich zu den oben angegebenen Auskünften, kann eine einfache Melderegisterauskunft auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Gegen diese Form der Auskunfterteilung können Sie ebenfalls widersprechen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, kann der Antrag auf Einrichtung der Übermittlungssperre persönlich oder schriftlich erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

Ansprechpersonen
Frau Annabell Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Svenja Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Herr Lennard Ditsch
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Carmen Groenig
023
05193 93-333
05193 93-390
Frau Ann-Sophie Knauf
021
05193 93-333
05193 93-390
Welche Gebühren fallen an?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr