Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Nach dem Meldegesetz kann in bestimmten Fällen der Weitergabe persönlicher Daten ohne Angabe von Gründen beim Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen widersprochen werden.
Dabei handelt es sich um Auskünfte an:
-
Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit Wahlen
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Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren, sowie Volksinitiativen
-
Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
-
Adressbuchverlage
-
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr.
Zusätzlich zu den oben angegebenen Auskünften, kann eine einfache Melderegisterauskunft auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Gegen diese Form der Auskunfterteilung können Sie ebenfalls widersprechen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, kann der Antrag auf Einrichtung der Übermittlungssperre persönlich oder schriftlich erfolgen.
Nach dem Meldegesetz kann in bestimmten Fällen der Weitergabe persönlicher Daten ohne Angabe von Gründen beim Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen widersprochen werden.
Dabei handelt es sich um Auskünfte an:
-
Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit Wahlen
-
Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren, sowie Volksinitiativen
-
Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
-
Adressbuchverlage
-
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr.
Zusätzlich zu den oben angegebenen Auskünften, kann eine einfache Melderegisterauskunft auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Gegen diese Form der Auskunfterteilung können Sie ebenfalls widersprechen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, kann der Antrag auf Einrichtung der Übermittlungssperre persönlich oder schriftlich erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
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