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Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse durch Umzug geändert hat, muss diese innerhalb von 2 Wochen am neuen Wohnsitz eingetragen werden.

Leistungsbeschreibung

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse durch Umzug geändert hat, muss diese innerhalb von 2 Wochen am neuen Wohnsitz eingetragen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Ansprechpersonen
FB II Bürgerbüro
021
05193 93-333
05193 93-390
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Rathauses

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweise:

Bürgerbüro (nur mit Terminvereinbarung)

Stadtkasse (Montag bis Mittwoch nachmittags geschlossen)

Sozialamt - Front Office
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr