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Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse durch Umzug geändert hat, muss diese innerhalb von 2 Wochen am neuen Wohnsitz eingetragen werden.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse durch Umzug geändert hat, muss diese innerhalb von 2 Wochen am neuen Wohnsitz eingetragen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Ansprechpersonen
Frau Annabell Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Svenja Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Herr Lennard Ditsch
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Carmen Groenig
023
05193 93-333
05193 93-390
Frau Ann-Sophie Knauf
021
05193 93-333
05193 93-390
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

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Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr