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Reisepass Meldung wegen Verlust

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Verlust ist im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen anzuzeigen. Wurde der Reisepass gestohlen ist zusätzlich auch die Polizei zu informieren.

Ansprechpersonen
FB II Bürgerbüro
021
05193 93-333
05193 93-390
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Rathauses

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweise:

Bürgerbüro (nur mit Terminvereinbarung)

Stadtkasse (Montag bis Mittwoch nachmittags geschlossen)

Sozialamt - Front Office
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr