Reisepass Meldung wegen Verlust
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.
Der Verlust ist im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen anzuzeigen. Wurde der Reisepass gestohlen ist zusätzlich auch die Polizei zu informieren.
Es fallen keine Gebühren an.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr