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Reisepass Meldung wegen Verlust

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.

Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?

Der Verlust ist im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen anzuzeigen. Wurde der Reisepass gestohlen ist zusätzlich auch die Polizei zu informieren.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

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