Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist der Stadt Schneverdingen vorbehalten. Wünsche der Angehörigen hinsichtlich Lage des Bestattungsplatzes werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist der Stadt Schneverdingen vorbehalten. Wünsche der Angehörigen hinsichtlich Lage des Bestattungsplatzes werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.
Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.
§ 19 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro (nur mit Terminvereinbarung)
Stadtkasse (Montag bis Mittwoch nachmittags geschlossen)
Sozialamt - Front Office
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr