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Was sind die Unterschiede?

Pflegefamilie & Adoptivfamilie

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Systemen "Pflegefamilie und Adoptivfamilie" sind für Sie nachfolgend in Stichpunkten aufgeführt. Keines der Systeme sollte einfach als „Alternative“ gewählt werden, um den Kinderwunsch schneller zu erfüllen. Beide Systeme haben ihre positiven und herausfordernden Besonderheiten. Diese sollten klar sein. Mit gutem Grund werden sie von unterschiedlichen Fachdiensten - Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle - betreut. Auch der Prüfungsprozess der Bewerberinnen und Bewerber für die jeweiligen Systeme sind zwei separate Prozesse. Folgend muss realistisch abgewogen werden, ob die Rahmenbedingungen wirklich zu den eigenen Familienvorstellungen und Ressourcen passen. Eine Pflegefamilie sollte mit den Rahmenbedingungen der Adoptivfamilie vertraut sein, da gemäß § 37c Abs. 2 S. 3 SGB VIII zu prüfen ist, ob ein Pflegekind bei Ausschluss einer Rückkehrperspektive und damit einer auf Dauer angelegten Lebensperspektive als Adoptivkind angenommen werden sollte. 

Wir freuen uns über alle Bewerberinnen und Bewerber, möchten aber gerne verhindern, dass Ihre Vorstellungen sich letztlich nicht mit der Realität decken. Bei Rückfragen oder dem Wunsch, gewisse Punkte zu vertiefen, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpersonen.   

Pflegefamilie 

  1. Herkunftsfamilie behält Rechte und Pflichten am Kind
  2. Umgang mit der Herkunftsfamilie muss durch die Pflegefamilie ermöglicht und gegebenenfalls begleitet werden (wenn es dem Kindeswohl entspricht)
  3. Rückführung in die Herkunftsfamilie wird geprüft 
  4. Öffentliche Erziehung, regelmäßige Hausbesuche durch den Pflegekinderdienst sowie Hilfeplangespräche
  5. Pflegekinder bringen häufig eine komplexe Vorgeschichte und hohe Belastungen mit, es besteht die Möglichkeit mehr darüber zu erfahren
  6. Das System der offiziellen Pflegefamilie ist zeitlich begrenzt und endet in der Jugendhilfe in der Regel mit dem 18. oder 21. Lebensjahr 
  7. Wichtige Entscheidungen das Kind betreffend müssen mit dem Jugendamt und gegebenenfalls auch mit der Herkunftsfamilie abgesprochen werden
  8. Die Pflegefamilie erhält für ihre Leistung unterstützend ein Pflegegeld sowie gegebenenfalls finanzielle Zusatzleistungen für beispielsweise spezielle Therapien
  9. Es gibt für Pflegekinder ein Netzwerk von Unterstützungsmöglichkeiten
  10. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch VIII 

Adoptivfamilie

  1. Herkunftsfamilie tritt Rechte und Pflichten am Kind ab 
  2. Umgang mit Herkunftsfamilie eher selten beziehungsweise auf Schriftform begrenzt, die Adoptivfamilie entscheidet in der Regel über die Form 
  3. Keine Rückführung in die Herkunftsfamilie nach Adoptionsbeschluss
  4. Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstelle in der Adoptivpflegezeit vorgesehen, nach Adoptionsbeschluss haben die Adoptiveltern Anspruch auf Beratung und Begleitung, aber keine Verpflichtung 
  5. Adoptivkinder bringen unterschiedlich komplexe Geschichten mit, über die man beispielsweise bei anonymer oder vertraulicher Geburt gegebenenfalls nur wenig erfährt. In der Regel geben leibliche Eltern ihr Kind bereits ab, bevor die Zustände desolat werden.
  6. Das System der Adoptivfamilie ist mit einer Unendlichkeit der Verbindung verknüpft.
  7. Die Adoptivfamilie trifft für das Kind alle Entscheidungen wie für ein leibliches Kind.
  8. Die Adoptivfamilie hat auch finanziell vollumfänglich für das Adoptivkind zu sorgen wie für ein leibliches Kind.
  9. Die Adoptivfamilie ist Privatfamilie und muss sich ein Unterstützungsnetzwerk bei Bedarf selbst bauen. Hier unterstützt die die Adoptionsvermittlungsstelle gerne.
  10. Rechtsgrundlage ist das Adoptionsvermittlungsgesetz.