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Cannabis

Neue Rahmenbedingungen für den Eigenkonsum und 
die Weitergabe von Cannabis

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt.

Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Das Gesetz ist überwiegend am 1. April 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen gelten seit dem 1. Juli 2024.

Informieren statt konsumieren

Neben dem Bundesministerium für Gesundheit informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infos-cannabis.de ausführlich über Cannabis.

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Flyer Cannabis
Bundesministerium für Gesundheit
(pdf / 0.34 MB)
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Cannabis - Botschaft

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