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Schutzmaßnahme bei einem schweren Unfall 
in einem Kernkraftwerk

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine aktuelle Hinweis zur Einnahme von Jodtabletten auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt. Informiert wird über

  • die Einnahme von Jodtabletten,
  • die Wirkungsweise der Jodblockade,
  • das Richtige Verhalten im Notfall und
  • Hintergründe zum Thema Radioaktivität.

Die Homepage des BMUV können Sie hier aufrufen.

Aufgrund der Entfernung zur Ukraine ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass eine Einnahme von Jodtabletten erforderlich werden könnte. Von einer selbständigen Einnahme der Tabletten wird dringend abgeraten. Eine Selbstmedikation birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, hat aktuell aber keinerlei Nutzen.

Die Einnahme von Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe.

Der Heidekreis hat sich für Sie bereits auf solch ein besonderes Ereignis vorbereitet. 
Wichtige Informationen werden dann über die Homepage des Heidekreises, die Medien und die BIWAPP sowie WarnApps verbreitet.
Zudem gibt es nachfolgend ergänzende und detaillierte Hinweis für Sie.

 Soweit Sie die BIWAPP noch nicht auf Ihr Smartphone herunterladen haben, wäre spätestens JETZT der richtige Zeitpunkt, um es zu tun. 

Wichtige Hinweise!

Jodtabletten sollen im Falle des Austritts von Radioaktivität eine Anreicherung radioaktiven Jods in der Schilddrüse verhindern und damit Gesundheitsschäden vermeiden. Radioaktives Jod hat die gleichen chemischen und biologischen Eigenschaften wie das in der Nahrung vorkommende natürliche Jod und wird deshalb wie normales, nicht radioaktives Jod in der Schilddrüse gespeichert.

Werden zum richtigen Zeitpunkt Tabletten mit einer hohen Konzentration nicht-radioaktiven Jods eingenommen, wird die Schilddrüse mit diesem „gesunden“ Jod gesättigt und kann dadurch kein radioaktives Jod mehr aufnehmen (sogenannte „Jodblockade“).

Für wen sind die Jodtabletten geeignet?

Tritt bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk radioaktives Jod in die Umwelt aus, erhält die Bevölkerung im betroffenen Gebiet kostenlos Jodtabletten von den Behörden, hier von der Kreisverwaltung.

Personen bis 45 Jahren sollen Jodtabletten nehmen: Die Strahlenschutzkommission (SSK) empfiehlt, das Personen bis zu einer Altersgrenze von 45 Jahren Jodtabletten nehmen sollen, weil sich der Schilddrüsenstatus durch Verbesserung der Jodversorgung gerade bei älteren Personen noch nicht so stark verändert hat wie bei jüngeren Personen.

Personen über 45 Jahren bekommen keine Jodtabletten: Die SSK empfiehlt, Personen, die älter als 45 Jahre sind, keine Kaliumiodidtabletten zur Jodblockade zu verabreichen, da mit steigendem Lebensalter das Risiko von Nebenwirkungen wie der Auslösung einer Überfunktion in einer durch Jodmangel vorgeschädigten Schilddrüse höher ist als das geringe Risiko, durch notfallbedingte Expositionen mit radioaktivem Jod an Schilddrüsenkrebs zu erkranken.

  • radioaktive Jod-Isotope liegen meist gasförmig vor
  • sie können sich so in der Umgebung ablagern (Pflanzen, Gegenstände, Nahrung usw.)
  • durch den gasförmigen Zustand werden sie außerdem eingeatmet und über die Lungen resorbiert
  • eine Speicherung erfolgt im Körper hauptsächlich in der Schilddrüse

  • Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) überwacht ständig eine mögliche Belastung der Luft mit radioaktivem Jod. Sollte es durch einen kerntechnischen Unfall zu einem Anstieg von radioaktivem Jod kommen, würde dies durch das BFS sofort registriert und bewertet werden. Wenn das BFS zur Einschätzung kommt, dass durch das radioaktive Jod eine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht, würde es die Verteilung der Jodtabletten an die Bevölkerung anordnen. Diese Anordnung ist dann durch den Heidekreis und die Kommunen umzusetzen.   
     
  • Hierzu wurde bereits eine ausreichende Menge von Jodtabletten vom Bund über die Länder an die Landkreise verteilt. Die Anzahl ist im Zusammenhang mit der Einwohnerzahl der betroffenen Personengruppe (bis einschließlich 45 Jahre) des Heidekreises berechnet worden, wobei eine großzügige Reserve eingeplant ist.
     
  • Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Jodtabletten über ihre Städte, Samtgemeinden, Gemeinden bzw. über den Gemeindefreien Bezirk, demnach vor Ort. Die Kommunen haben hierzu flächendeckende Ausgabestellen schon festgelegt, welche im Falle der Freigabe der Verteilung der Jodtabletten durch den Heidekreis über die Homepage, die BIWAPP sowie weitere WarnApps und die Medien bekannt gemacht werden. Ergänzend informiert der Heidekreis dann auch über die Dosierung der Jodtabletten sowie weiterer wichtiger Verhaltenshinweisen.
     
  • Ausreichend Zeit für die Abholung und eine Einnahme wird eingeplant. Jede empfangsberechtigte Person kann die Jodtabletten bei der nächstgelegenen Ausgabestelle abholen. Dies kann auch eine Ausgabestelle einer anderen Kommune oder außerhalb des Heidekreises sein. Vor Ort erhalten alle Person ausreichend viele Jodtabletten. Die vorgegebene Dosierung muss bei der Einnahme zwingend eingehalten werden. Das Zeitfenster der Einnahme wird durch den Heidekreis vorgegeben. Auch an den Ausgabestellen wird es Informationen dazu geben. Von einer selbstständigen Einnahme der Tabletten wird dringend abgeraten. Eine Selbstmedikation birgt erhebliche gesundheitliche Risiken. 

    Für den Erhalt der Jodtabletten sollte ein Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein) vorgelegt werden.

Zur Vermeidung der Aufnahme von radioaktivem Jod mit der Atemluft wird auch der Aufenthalt in Gebäuden bei geschlossenen Fenstern und Türen empfohlen, bis die „radioaktive Wolke“ vorbeigezogen ist.

Die Aufnahme größerer Mengen von radioaktivem Jod mit der Nahrung ist unbedingt zu vermeiden. Insbesondere Milch kann hier hoch belastet sein.