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Allgemeine Informationen - Häufige Fragen

Infektionsschutz

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Diese Aufgabe wird durch den Fachbereich Gesundheit in Walsrode in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wahrgenommen. Es werden die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten erfasst und ausgewertet. Im Anschluss werden erforderliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten getroffen.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

Gesundheitliche Anforderungen an Personal im Lebensmittelbereich

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen eine Infektionsschutzbelehrung und somit eine Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz.

Wer benötigt eine Belehrung? Wann und wo findet eine Belehrung statt? Wie ist der Ablauf ... Lesen Sie mehr.
Tomaten, Mozzarella und Basilikum liegen auf einem Teller.

Infektionsschutz

Atemwegsinfektionen

Viren, die sich leicht beim Ausatmen, Sprechen oder Singen von ansteckenden Personen auf die Atemwegsschleimhäute anderer Personen verbreiten können, führen jedes Jahr zu vielen Millionen Fällen von Atemwegserkrankungen.

Es gibt wirkungsvolle Möglichkeiten, die Verbreitung der Infektionen und damit eine Vielzahl von Erkrankungen zu verhindern. Jede und jeder kann sich selbst, die Familie, den Freundeskreis und Kolleginnen und Kollegen durch verantwortungsvolles Verhalten schützen.

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Merkblatt des Robert-Koch-Institus
(pdf / 0.95 MB)
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Kopfpilzinfektionen

Im Sommer 2024 häuften sich die Meldungen von Kopfpilzinfektionen, die durch den Erreger Trichophyton tonsurans ausgelöst werden. Besonders auffällig ist das gehäufte Auftreten im Zusammenhang mit Besuchen von sogenannten Barbershops, sowohl in Niedersachsen, als auch in der gesamten Bundesrepublik. Das Merkblatt soll Orientierung und Hilfestellung bei der Erkennung, Behandlung und vor allem Vorbeugung dieser oft vermeidbaren Infektionserkrankung geben.

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Merkblatt des NLGA
(pdf / 0.28 MB)
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Informationen zu Kopfläusen

Humane Papillomviren (HPV)

Humane Papillomviren (HPV) werden sexuell übertragen und sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen im Genitalbereich. Bei Frauen dominiert der Gebärmutterhalskrebs als Konsequenz einer HPV-Infektion. Weitere Krebsarten, die durch HPV ausgelöst werden, sind Krebsarten im Bereich der Vagina, der Vulva, des Penis, des Anus und im Mund-Rachen-Bereich. Eine Infektion mit einem Niedrigrisiko-HPV-Typ (v.a. Typen 6 und 11) kann unter anderem zu Genitalwarzen führen. 

Eine Impfung gegen HPV ist besonders effektiv, wenn sie vor Eintritt in die sexuelle Aktivität stattgefunden hat. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung gegen HPV für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Bis zum 18. Geburtstag kann die Impfung kostenlos nachgeholt werden. Auch zu einem späteren Zeitpunkt kann die Impfung nach Absprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt durchaus sinnvoll sein. Die Kosten für die Impfung werden teilweise bis zum 26. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen.

Masern-Impfpflicht 

Allgemeines

Für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention wurde das Masernschutzgesetz erlassen. Die Regelungen, die eine Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen beinhaltet, sind am 1. März 2020 in Kraft getreten.

Folgende Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Impfschutz oder eine Immunität vorweisen:

  1. Kinder und Jugendliche, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen).
     
  2. Personen, die bereits 4 Wochen in einer Gemeinschaftseinrichtung (Kinderheim) oder in einer Einrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber betreut werden.
     
  3. Personen, die in Einrichtungen, wie zum Beispiel medizinische Einrichtungen oder den vorgenannten Gemeinschaftseinrichtungen oder in Asylbewerberunterkünften tätig sind.

Kontakt

Bei konkreten Fragen hilft das Gesundheitsamt unter 05162 970-9110 gerne weiter.

Eine Spritze wird in den Arm gesetzt.

Umsetzung des Masernschutzes - Nutzung des Serviceportals

Alle betroffenen Einrichtungen und Unternehmen werden gebeten, für die Meldung ihrer Mitarbeitenden und zu Betreuenden das Serviceportal des Heidekreises zu nutzen. Meldungen in anderer Form können nicht anerkannt werden.

Informationen zu übertragbaren Krankheiten

Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten werden durch den Fachbereich Gesundheit unter anderem infektionshygienische Überwachungen in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Kindergärten und anderen gemeinschaftlichen Einrichtungen durchgeführt und informiert über das Infektionsschutzgesetz. Es gilt Infektionskrankheiten beim Menschen vorzubeugen, übertragbare Krankheiten, wie zum Beispiel ansteckende Gelbsucht, Virusgrippe oder Salmonellenerkrankungen, etc. frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.