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Allgemeine Informationen - Häufige Fragen

Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz

Eine Infektionsschutzbelehrungen benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt in Berührung kommen. Oder aber indirekt über Bedarfsgegenstände, wie beispielsweise Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialen in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden wollen.

Sie benötigen vor erstmaliger Ausübung solcher Tätigkeiten eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs 1 IfSG durch den Fachbereich Gesundheit. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder Ihren Kolleginnen und Kollegen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Eine solche Belehrung kann jederzeit online durchgeführt werden. Im Laufe der Online-Belehrung wird Ihnen anhand eines Erklärvideos und einem Fragenkatalog der hygienische Umgang mit Lebensmitteln erläutert. Die Online-Belehrung ist neben Deutsch auch in den Sprachen Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch möglich. 

Eine Vor-Ort-Belehrung wird in Gruppen im Fachbereich Gesundheit weiterhin angeboten. Hierzu ist die Buchung eines Termins erforderlich. Den Link zur Online-Terminbuchung finden Sie am Ende dieser Seite. Dort können Sie auch weitere Informationen zur Belehrung einsehen.  

Voraussetzungen:

  • Ihr Wohnsitz oder Arbeitsplatz muss sich im Landkreis Heidekreis befinden.
    Wenn weder der Wohnort noch der Ort der Arbeitsstätte im Landkreis Heidekreis liegt, sind wir nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.
  • Sie beginnen innerhalb der nächsten drei Monate eine Tätigkeit, bei der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
  • Es besteht bei Ihnen keine Hinderungsgründe nach § 42 IfSG.

Gebühren:
Für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro erhoben. Die Gebühr muss bei einer Online-Belehrung grundsätzlich vor Absenden des Antrages entrichtet werden. Bei der Vor-Ort-Belehrung ist die Bezahlung elektronisch per Kartenlesegerät vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Barzahlung möglich.

Kostenbefreiung:
Eine Kostenbefreiung können Schüler*innen einer allgemein- und berufsbildenden Schule für Praktikumszwecke und ehrenamtlich Mitarbeitende aus den folgenden Bereichen erhalten.

  • Essenszubereitung und -ausgabe in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen im Landkreis Heidekreis 
  • Walsroder oder Soltauer Tafel
  • Hospizdienst im Landkreis Heidekreis
  • Katastrophen- und Zivilschutz 

Zudem kann für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten im Landkreis Heidekreis eine Kostenbefreiung ausgesprochen werden. Dies bedarf einer besondere Prüfung der Voraussetzungen durch den Fachbereich Gesundheit. 

Hierfür ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit oder die „Praktikumsbescheinigung durch die Schule & Erklärung der Sorgeberechtigten“ notwendig.

Online-Belehrung

Bitte führen Sie vorrangig die Belehrung online durch. Ausführliche Informationen dazu können Sie über das Service-Portal aufrufen.

Vor-Ort-Belehrung

Alternativ können Sie auch eine Vor-Ort-Belehrung in Walsrode wahrnehmen. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung dazu online entgegen. Telefonische Terminvereinbarungen werden nicht angeboten.

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Praktikumsbescheinigung durch die Schule & Erklärung der Sorgeberechtigten
Online-Belehrung
(pdf / 2.47 MB)
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Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigen bei Minderjährigen
(pdf / 0.02 MB)
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Hinweise zum Onlineverfahren
(pdf / 0.15 MB)
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Belehrungsbogen
(pdf / 0.09 MB)
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Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie
(pdf / 0.43 MB)
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