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Zuschuss für Verhütungsmittel im Landkreis Heidekreis
Auch in diesem Jahr stellt der Heidekreis finanzielle Mittel für einen Zuschuss zu Verhütungsmitteln zur Verfügung. Ziel ist es, Menschen mit geringem Einkommen bei den Kosten für Verhütung zu unterstützen.
Wer kann den Zuschuss erhalten?
Anspruchsberechtigt sind Personen mit Bezug von:
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Leistungen nach dem BAföG
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Was wird bezuschusst?
Der Zuschuss wird gewährt für:
- alle Verhütungsmittel (Antibabypille, Spirale etc.)
- Sterilisation
- Vasektomie
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Je nach Wohnort im Heidekreis sind unterschiedliche Stellen zuständig:
- Südlicher Heidekreis - Diakonisches Werk im Heidekreis, Telefon: 05161 989770
- Nördlicher Heidekreis - pro familia, Telefon: 05191 17783
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über den aktuellen Leistungsbezug und
- Bezahltes Rezept oder Rechnung
Nutzen Sie die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung und lassen Sie sich beraten. Die Mitarbeitenden der folgenden Stellen helfen Ihnen gern weiter.
- pro familia Soltau, Telefon: 05191 17783
- Diakonisches Werk im Heidekreis Walsrode, Telefon: 05161 989770
- Fachbereich Gesundheit des Heidekreises in Walsrode, Telefon: 05162 97091-41 oder -42
- Diakonisches Werk im Heidekreis Soltau, Telefon: 05191 60122
- Sozialarbeit Walsrode, Telefon: 05161 949997

Hinweis
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Heidekreis. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses. Die Auszahlung kann ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen. Sobald die bereitgestellten Gelder ausgeschöpft sind, ist eine Förderung nicht mehr möglich.