Wohnraumhygiene
Schimmel in Wohnräumen
Schimmel in Wohnräumen kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Feuchtigkeit, schlechte Belüftung oder Baumängel sind häufige Auslöser. Doch keine Sorge: Es gibt sowohl Maßnahmen zur Vorbeugung als auch effektive Wege, um bei bereits bestehendem Schimmelbefall richtig zu handeln.
Richtiges Lüften und Heizen sind entscheidend, um Schimmelbildung in Innenräumen vorzubeugen. Hier sind einige einfache, aber effektive Tipps, die helfen, die Luftfeuchtigkeit zu regulieren und das Risiko von Schimmel zu minimieren:
Richtiges Lüften
- Stoßlüften statt Kipplüften
Stoßlüften ist der effektivste Weg, um die Raumluft schnell zu erneuern. Öffnen Sie mindestens drei- bis fünfmal täglich für 10 Minuten weit die Fenster, damit frische Luft zirkulieren kann und die feuchte Luft entweicht. Kipplüften ist weniger effektiv, da die Luft nicht ausreichend ausgetauscht wird. Die Fenster bleiben nur leicht geöffnet, was eher zu einer höheren Luftfeuchtigkeit und damit zu Schimmelbildung führen kann. - Besondere Zeiten für intensives Lüften
Morgens nach dem Aufstehen: Der Raum hat über Nacht viel Feuchtigkeit aufgenommen, die durch den Atem oder den Körperkontakt mit Bettwäsche und Matratze entsteht. Nach dem Kochen oder Duschen: Besonders in Küche und Bad entsteht viel Feuchtigkeit. Auch hier sollten die Fenster möglichst sofort geöffnet werden. Nach der Wäsche: Wenn möglich, sollte die Wäsche an einem gut belüfteten Ort getrocknet werden oder ein Trockner genutzt werden.
Richtiges Heizen
- Konstante Temperatur halten
Um Schimmelbildung vorzubeugen, sollte die Raumtemperatur im Winter nicht zu stark schwanken. Ideal sind etwa 19-22°C in Wohnräumen. Besonders in Schlafzimmern kann es im Winter durch wenig Beheizung zu kalten Wänden und damit zu kondensierender Feuchtigkeit kommen, die Schimmel begünstigt. - Wände nicht auskühlen lassen
Außenwände, besonders bei nicht gut isolierten Gebäuden, kühlen bei ungenügender Beheizung schneller aus und es kann zu Kondenswasserbildung kommen. Heizkörper, die direkt an Außenwänden platziert werden, können helfen, diese Temperaturunterschiede auszugleichen und verhindern, dass die Wände zu stark auskühlen. Eine gleichmäßige Wärmeverteilung sorgt dafür, dass die Luft im Raum nicht zu stark abkühlt und somit keine Kondensation entsteht. - Heizkörper regelmäßig entlüften
Wenn Heizkörper nicht richtig heizen oder „knistern“, sind sie meist mit Luft befüllt. Dadurch wird die Heizleistung eingeschränkt. Entlüften Sie die Heizkörper regelmäßig, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung zu gewährleisten.
Wie sollten Möbel in der Wohnung stehen
- Außenwände: Große Möbelstücke wie Schränke, Sofas und Betten sollten einen Mindestabstand von 10 cm zu den Außenwänden haben. So wird eine bessere Luftzirkulation ermöglicht und Feuchtigkeitsansammlungen vermieden.
- Vorhänge & Gardinen: Achten Sie darauf, dass Vorhänge oder Gardinen nicht vor den Heizkörpern hängen. Dies kann die Wärmeverteilung beeinträchtigen und den Energieverbrauch erhöhen.
- Heizkörper: Stellen Sie keine Möbel vor Heizkörper. Möbel blockieren die Wärmeabgabe und führen dazu, dass Räume weniger effizient beheizt werden. Auch das Trocknen von Wäsche auf oder über Heizkörpern ist nicht empfehlenswert, da dies die Heizleistung verringert und zu Feuchtigkeitsproblemen führen kann.
Luftfeuchtigkeit kontrollieren
- Luftfeuchtigkeitsmesser nutzen
Ideal ist eine Luftfeuchtigkeit von 40-60%. Ist sie dauerhaft höher, besteht Schimmelgefahr. Ein Hygrometer hilft dabei, die Luftfeuchtigkeit zu überwachen. Wenn diese über 60% steigt, sollte intensiver gelüftet werden. - Luftentfeuchter
In besonders feuchten Räumen wie Kellern, Bädern oder Waschküchen kann ein Luftentfeuchter helfen, die Feuchtigkeit zu reduzieren. Achten Sie darauf, dass der Entfeuchter regelmäßig entleert wird.
Für Mieterinnen und Mietern stellt sich oft die Frage, wie sie richtig vorgehen, wenn Schimmel in ihrer Wohnung aufgetreten ist. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie im Falle von Schimmelbefall vorgehen sollten.
Dokumentation des Befalls:
Fotografieren Sie den Schimmel und notieren Sie genaue Details zum Befall wie beispielweise Größe oder betroffene Bereiche. Dies hilft, den Schaden später zu belegen.
Kleiner Befall (weniger als 0,5 m²):
Bei Schimmelbefall unter 0,5 m² können Sie diesen grundsätzlich selbst entfernen. Informationen zur Selbstentfernung von Schimmel lesen Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale.
Größerer Befall oder wiederkehrender Schimmel:
Ist der Befall größer als 0,5 m² oder tritt er erneut auf, muss die Vermieterin oder der Vermieter informiert werden. Besprechen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen.
Pflicht der Vermieterin beziehungsweise des Vermieters:
Die Vermieterin oder der Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen, unabhängig von der Ursache. Es können jedoch Kosten auf die Mieterin oder den Mieter umgelegt werden, wenn die Ursache in dessen Verhalten liegt.
Streitigkeiten zwischen Mieter*in und Vermieter*in:
Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Hier können Mieterschutzbünde oder Anwälte für Mietrecht weiterhelfen.
Rechtliche Beratung:
Mieterschutzbünde bieten Unterstützung für Mitglieder an. Alternativ können auch Rechtsanwälte für Mietrecht kontaktiert werden. Beachten Sie, dass hier gegebenenfalls Kosten anfallen, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.
Interessante Links:
Information und Beratung:
Das Gesundheitsamt informiert Sie über die richtige Lüftung und Heizung von Räumlichkeiten, um Schimmelbildung vorzubeugen, und erklärt das korrekte Vorgehen bei bereits vorhandenem Schimmelbefall.
Ansprechpartner für die Schimmelbestimmung:
Sie erhalten Informationen über Fachstellen oder Labore, die eine genauere Bestimmung des Schimmels vornehmen können, um mögliche Gesundheitsrisiken zu beurteilen.
Rechtliche Beratung:
Das Gesundheitsamt nennt Ihnen Ansprechpartner für rechtliche Beratung, wie beispielsweise den Mieterschutzbund, der Ihnen bei Fragen zu Mietrecht und Schimmelbefall weiterhelfen kann.
Baugutachten:
Bei Bedarf verweist das Gesundheitsamt auf Experten, die ein Baugutachten erstellen können, um die Ursachen des Schimmelbefalls zu klären.
Fachliche Unterstützung anderer Behörden:
Das Gesundheitsamt arbeitet mit anderen Behörden wie dem Bauamt zusammen und kann Sie an die zuständigen Stellen weitervermitteln, um eine ganzheitliche Lösung des Problems zu erreichen.
Das Gesundheitsamt bietet wertvolle Unterstützung bei Schimmelproblemen, jedoch gibt es auch Aufgaben, die außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegen. Dazu gehören unter anderem:
Keine Anordnungen gegenüber Vermietern/Eigentümern:
Das Gesundheitsamt kann keine verbindlichen Anordnungen erteilen, die Vermieter*in oder Eigentümer*in dazu verpflichten, Schimmel zu beseitigen oder Maßnahmen zu ergreifen.
Keine Erstellung von Gutachten:
Die Fachkräfte des Gesundheitsamtes sind nicht befugt, selbst Gutachten über den Schimmelbefall zu erstellen. Für eine detaillierte Analyse oder rechtssichere Bewertungen sind spezialisierte Gutachterinnen oder Gutachter notwendig.
Keine Untersuchungen von Innenräumen:
Das Gesundheitsamt führt keine direkten Untersuchungen in Innenräumen durch. Dies ist Aufgabe von spezialisierten Fachleuten, wie beispielsweise Sachverständigen oder Schimmelsanierenden.
Keine rechtliche Beratung:
Rechtliche Fragen, etwa zu Mietrecht oder Haftung, können nicht vom Gesundheitsamt beantwortet werden. Für rechtliche Beratung sollten Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Mietrecht oder einen Mieterschutzbund wenden.
Keine Erklärung von Wohnräumen als unbewohnbar:
Das Gesundheitsamt ist nicht befugt, Wohnräume offiziell für unbewohnbar zu erklären. Dies ist eine Entscheidung, die von anderen Behörden, wie beispielsweise dem Bauamt, getroffen werden muss.
Für alle genannten Anliegen ist es ratsam, sich an die entsprechenden Fachstellen oder Behörden zu wenden, die für die jeweilige Aufgabe zuständig sind.

Ihr Kontakt:
Per Telefon: 05162 970-9110
Per E-Mail an: infektionsschutz@heidekreis.de