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Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen der Verwaltung beteiligt, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.

Bei den Gemeinden, Samtgemeinden und Städten erstreckt sich der Aufgabenbereich auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft; die Gleichstellungsbeauftragte des Heidekreises befasst sich mit den Angelegenheiten, für die der Landkreis zuständig ist.

Gleichstellungsbeauftragte weisen auf Probleme bei der Verwirklichung der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern hin und stellen sicher, dass die Bedürfnisse beider Geschlechter in Verwaltung und Politik berücksichtigt werden.

Sie sind Ansprechpersonen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Verwaltung sowie für alle Bewohnerinnen und Bewohner im Landkreis Heidekreis beziehungsweise der jeweiligen Kommune, für Gruppen, Vereine, Verbände und Projekte.