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Informationen

Hundehaltung

Beißauffällige Hunde werden vom Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz nach den Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) überprüft.

Wenn im Rahmen dieser Prüfung Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so wird dieser Hund formal als „gefährlich“ im Sinne des NHundG eingestuft. Eine weitere Haltung dieses Hundes ist dann nur nach einem Genehmigungsverfahren mit Wesenstest unter strengen Auflagen möglich. 

Umfangreiche Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Zwei Hunde beim Spielen

Novellierung der Tierschutzhundeverordnung

Am 1. Januar 2022 ist die novellierte Fassung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Der Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderen schmerzhaften Mitteln bei der Ausbildung, der Erziehung oder beim Training von Hunden ist ab sofort verboten.
  • Die Anbindehaltung von Hunden ist ab dem 1 Januar 2023 verboten.
  • Herdenschutzhunde benötigen während ihrer Einsatztätigkeit keine Hundehütte mehr; ein (natürlicher) Witterungsschutz ist ausreichend.